Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen
Bei der Adventsaktion der Spielbank Wiesbaden erhalten Besucher im Aktionszeitraum vom 28. November bis einschließlich 21. Dezember 2025 pro Tag und Besuch ein Adventslos.
Befindet sich im Mittelteil des Adventsloses ein gewinnauslösendes Bild, erhält der Inhaber des Loses einen Sofortgewinn oder ein Geschenk an einer unserer Kassen.
Es gilt folgender Gewinnschlüssel:
Alle Gewinne können bis einschließlich 21. Dezember 2025 an einer
unserer Kassen eingelöst werden.
Geldgewinne werden in Jetons, Glücksjetons oder Glückstickets ausbezahlt.
Geschenke werden direkt übergeben. Die Los-, und Geschenkausgabe erfolgt solange der Vorrat reicht.
Sonstige Bedingungen:
Die Spielbank Wiesbaden behält sich das Recht vor, Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich oder anderen Dritten bei der Teilnahme an der Aktion durch Manipulation oder Anwendung unerlaubter Hilfsmittel Vorteile verschafft haben, von der Teilnahme auszuschließen oder bei besonders schweren Fällen für die Spielbank zu sperren. Gewinne werden in diesem Fall nachträglich aberkannt.
Mitarbeiter der Spielbank sowie derjenigen Unternehmen, die mit der Entwicklung und Durchführung der Adventsaktion betraut sind, und deren Familienangehörige sind nicht zur Teilnahme berechtigt. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
