Teilnahmebedingungen
Bei der chinesischen Neujahrsaktion der Spielbank Wiesbaden erhält jeder Gast vom 13. Februar bis 1. März2026 pro Tag und Besuch ein Glückslos mit drei
asiatischen Glückszeichen oder einem Pferd.
Die zwei Gewinnwochen:
Lose der Woche 1 sind vom 13. bis 22. Februar erhältlich
Lose der Woche 2 sind vom 23. Februar bis 1. März erhältlich
Die Glückszeichen der Woche:
Pro aktueller Gewinnwoche veröffentlichen wir drei Glückszeichen.
Stimmt mindestens ein Tierkreiszeichen in einem Glückslos mit einem der Glückszeichen der aktuellen Woche überein, kann durch Abgabe des Glücksloses an einer
unserer Spielkassen ein Gewinn eingelöst werden. Der Einlösezeitraum für die Gewinne und das Datum für die Veröffentlichung, der für das jeweilige Wochenlos gültigen
Gewinnzeichen, stehen im Los.
Die drei Glückszeichen der Lose werden auf den Anzeigen im Automatenspiel und im Klassischen Spiel veröffentlicht. Die Gewinnzeichen im Klassischen Spiel und im
Automatenspiel sind identisch.
Einlösezeitraum:
Glückszeichen der Woche 1 vom 20. bis 22. Februar
Glückszeichen der Woche 2 vom 27. Februar bis 1. März
Es gibt folgende Gewinne:
3 richtige Zeichen gewinnen 100 Euro
2 richtige Zeichen gewinnen 50 Euro
1 richtiges Zeichen gewinnt 20 Euro
Hauptgewinn:
Befindet sich in der Mitte des Glücksloses ein Pferd, erzielt das Los einen der Hauptgewinne von 500 Euro.
Alle Gewinne werden in Glückstickets oder in Glücksjetons/Jetons ausbezahlt. Entscheidungen des Personals sind nicht anfechtbar.
Die Losausgabe erfolgt so lange der Vorrat reicht.
Die sonstigen Bedingungen:
Die Spielbank Wiesbaden behält sich das Recht vor, Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich oder anderen Dritten bei der Teilnahme an der Aktion
durch Manipulation oder Anwendung unerlaubter Hilfsmittel Vorteile verschafft haben, von der Teilnahme auszuschließen oder bei besonders schweren Fällen für
die Spielbank zu sperren. Gewinne werden in diesem Fall nachträglich aberkannt. Mitarbeiter der Spielbank sowie derjenigen Unternehmen, die mit der Entwicklung
und Durchführung der chinesischen Neujahrsaktion betraut sind, und deren Familienangehörige sind nicht zur Teilnahme berechtigt.
Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen
